Allgemeine Geschäftsbedingungen des Avolta
Prämienprogramms
Aktualisiert am 13. Oktober 2025
Club Avolta, nachstehend Avolta Prämienprogramm genannt, ist das Prämienprogramm von Dufry International, AG, und ihren weltweiten Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (gemeinsam Avolta). Das Avolta Prämienprogramm unterliegt den nachstehend aufgeführten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist (die Programmregeln). Die Programmregeln bestimmen das Verhältnis zwischen Avolta und den Mitgliedern des Avolta Prämienprogramms (gemeinsam Avolta Prämienprogramm-Mitglieder oder Mitglieder und einzeln ein Avolta Prämienprogramm-Mitglied, Mitglied oder du), einschließlich, wie Mitglieder ihre Konten (wie unten definiert) erstellen und verwalten können und Leistungen für Mitglieder in teilnehmenden Geschäften (wie unten definiert) bekommen, erhalten und nutzen können.
Sofern dies nicht ausdrücklich durch geltende Gesetze verboten oder eingeschränkt ist, kann Avolta jederzeit diese Programmregeln ändern oder ergänzen (gemeinsam Programmregeländerungen). Deine fortlaufende Teilnahme am Avolta Prämienprogramm bedeutet, dass du solche Änderungen der Programmregeln akzeptierst. Prämienprogramm-Mitglieder sind dafür verantwortlich, die Programmregeln und jede Programmregeländerung zu lesen, zu verstehen und darüber in Kenntnis zu bleiben.
Durch das Erstellen eines Mitgliedskontos für das Avolta Prämienprogramm (Konto oder Mitgliedskonto) auf der Website des Avolta Prämienprogramms, in der mobilen Anwendung oder in teilnehmenden Geschäften (Avolta Kanäle), oder durch die Nutzung der Mitgliedsnummer oder des QR-Codes, der dir zugewiesen wurde (Identifizierung der Mitgliedschaft), um Leistungen für Nutzer des Avolta Prämienprogramms zu erhalten und in Anspruch zu nehmen, erklärst du dich damit einverstanden, dass:
- du diese Programmregeln gelesen und akzeptiert hast; sowie die Nutzungsbedingungen der Website gelesen und akzeptiert hast, die durch Verweis hierin einbezogen sind; und
- du die Datenschutzbestimmungen von Avolta gelesen und akzeptiert hast und mit der Erhebung, Verwendung und der Offenlegung deiner persönlichen Daten durch Avolta, das Avolta Prämienprogramm, teilnehmende Geschäfte (wie unten definiert) und deren Drittanbieter und Dienstleister in Übereinstimmungen mit den Datenschutzbestimmungen von Avolta einverstanden bist. Du kannst bestimmte Rechte in Bezug auf deine personenbezogenen Daten haben, darunter das Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung deiner Daten. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.
Alle Leistungen, Angebote, Auszeichnungen, Preise und Services des Avolta Prämienprogramms sind von der Verfügbarkeit abhängig und können jederzeit ohne Vorankündigung von Avolta geändert werden. Avolta kann das Avolta Prämienprogramm vollständig oder teilweise mit einer Vorankündigung von neunzig (90) Tagen an alle aktiven Mitglieder und mit einer Vorankündigung von weniger oder mehr als neunzig (90) Tagen in jeder Rechtsordnung, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist, beenden. Avolta kann nach eigenem Ermessen das Avolta Prämienprogramm jederzeit sofort nach Mitteilung an aktive Mitglieder des Avolta Prämienprogramms gegen ein ähnliches Prämienprogramm ersetzen. Wenn das Avolta Prämienprogramm beendet wird, verfallen alle unbenutzten Leistungen für Mitglieder ohne jegliche Verpflichtung oder Haftung und nach Ablauf der Kündigungsfrist werden keine Ansprüche auf Leistungen des Mitglieds anerkannt.
1. Mitgliedschaft im Avolta Prämienprogramm
1.1 Anspruchsberechtigung
Die Mitgliedschaft bei dem Avolta Prämienprogramm ist kostenlos und für jede Person verfügbar, die:
(a) über die rechtliche Befugnis verfügt, den Programmregeln zuzustimmen;
(b) ihren Wohnsitz in einem Land hat, in dem die Teilnahme an dem Avolta Prämienprogramm gesetzlich erlaubt ist;
(c) nicht auf Krim, in Kuba, in der Volksrepublik Donezk, im Iran, in der Volksrepublik Luhansk, in Nordkorea und in Syrien ansässig ist;
(d) bei der Anmeldung für das Avolta Prämienprogramm gültige und korrekte persönliche Daten angibt;
(e) noch kein Mitglied des Avolta Prämienprogramms ist (z. B. über noch kein Mitgliedskonto verfügt).
Wenn du Fragen zu dem Avolta Prämienprogramm oder zu diesen Programmregeln hast, kontaktiere uns bitte unter clientservice@avolta.net.
2. Anmeldung zum Avolta Prämienprogramm
2.1 Konto für das Avolta Prämienprogramm
Um Mitglied des Avolta Prämienprogramms zu werden und auf die Funktionen und Leistungen des Avolta Prämienprogramms zugreifen zu können, musst du erfolgreich ein Konto für das Avolta Prämienprogramm über die Avolta Kanäle erstellen und dich registrieren. Nachdem du dich erfolgreich registriert hast, erhältst du einen persönlichen QR-Code und eine Mitgliedsnummer, mit welchen du dich in teilnehmenden Geschäften ausweisen und infolge die Leistungen des Avolta Prämienprogramms in Anspruch nehmen kannst. Es liegt in deiner Verantwortung, die Vertraulichkeit des Passworts deines Kontos und aller Aktivitäten, die über dein Konto getätigt werden, sicherzustellen. Du verpflichtest dich, dein Passwort nicht weiterzugeben, anderen Personen keinen Zugriff zu gewähren und nichts zu tun, was die Sicherheit deines Passworts gefährden könnte. Du verpflichtest dich, Avolta darüber zu informieren, wenn dein Passwort verloren geht, gestohlen wird oder einem unbefugten Dritten offengelegt wird, wenn dein Passwort oder dein Konto unbefugt verwendet wird oder wenn du von einer anderen Verletzung der Sicherheit in Bezug auf die Avolta Kanäle erfährst.
2.2 Einzelmitgliedschaft
Nur Einzelpersonen sind berechtigt für eine Avolta Prämienprogramm-Mitgliedschaft und jede Person darf nur über ein Mitgliedskonto verfügen. Alle Avolta Prämienprogramm-Konten sind individuelle Konten und es sind keine gemeinsamen Konten erlaubt, auch wenn ihr im selben Haushalt wohnt. Die Leistungen des Avolta Prämienprogramms sind nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.3 Doppelte Konten
Ein Mitglied darf niemals über ein oder mehrere doppelte Konten für das Avolta Prämienprogramm verfügen. Wenn einer Person mehr als eine Mitgliedschaftsidentifikation für das Avolta Prämienprogramm zugewiesen wird, erhält diese Person nur für ein Mitgliedskonto Leistungen. Doppelte Mitgliedskonten können gelöscht werden.
3. Teilnehmende Geschäfte
Die teilnehmenden Geschäfte sind die Einzelhandelsgeschäfte und Lebensmittel- und Getränkemärkte im Besitz von Avolta, die von Avolta verwaltet, als Franchiseunternehmen betrieben, lizenziert und geführt werden und an dem Avolta Prämienprogramm teilnehmen. Avolta kann jederzeit nach eigenem Ermessen teilnehmende Geschäfte hinzufügen oder entfernen.
4. Vorteile der Mitgliedschaft
4.1 Mitgliedschaftsstufen
Das Avolta Prämienprogramm verfügt über drei Stufen der Mitgliedschaft mit jeweils steigenden Vorteilen. Der Anspruch auf den Gold- oder Platinum-Status basiert auf der Anzahl der in einem Mitgliedsjahr gesammelten Status-Punkte, d.h. in einem Zeitraum von 12 Monaten ab dem Beitritt zum Programm.
a) Silver
- Einstiegsstufe
- 5 % Ermäßigung auf berechtigte Käufe in teilnehmenden Geschäften, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und Ausschlüsse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in diesen Programmregeln dargelegten Punkte; und
- Sofortiger Zugang nach dem Beitritt.
b) Gold
- 7 % Ermäßigung auf berechtigte Käufe in teilnehmenden Geschäften, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und Ausschlüsse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in diesen Programmregeln dargelegten Punkte;
- Wird mit 2000+ gesammelten Status-Punkten innerhalb eines Mitgliedsjahres erreicht;
- Und alle Silver-Angebote sowie zusätzliche Vorteile.
c) Platinum
- 10 % Ermäßigung auf berechtigte Käufe in teilnehmenden Geschäften, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und Ausschlüsse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in diesen Programmregeln dargelegten Punkte;
- Wird mit 5000+ gesammelten Status-Punkten innerhalb eines Mitgliedsjahres erreicht; und
- Alle Gold-Angebote sowie weitere exklusive Vorteile.
Wenn ein Mitglied genug Status-Punkte gesammelt hat, um auf Gold oder Platinum hochgestuft zu werden, wird es sofort in die nächsthöhere Stufe versetzt und behält diese für den Rest des laufenden und des folgenden Mitgliedsjahres bei.
Wenn das Mitglied während eines Mitgliedsjahres nicht die für den Erhalt der Stufe erforderliche Anzahl von Status-Punkten erreicht, wird es zu Beginn des nächsten Mitgliedsjahres in die nächst niedrigere Stufe versetzt.
* Ermäßigungen gelten nicht für Artikel, die bereits Teil einer Aktion oder ermäßigt sind und können nicht mit anderen Avolta-Werbegutscheinen oder Kampagnen wie dem VIP-Gutschein kombiniert werden. VIP-Gutscheine sind Werbeaktion, die in den ausgewählten Geschäften für alle Avolta-Kunden verfügbar sind und prozentuale Einsparungen bei einem zweiten Kauf bieten, wenn ein bestimmter Betrag beim ersten Kauf ausgegeben wird.
* Zusätzlich zu den oben genannten Stufen bieten wir im Rahmen des Programms exklusive Gruppen an, zu denen es nur auf Einladung Zutritt gibt – darunter unsere VIP-Stufe. Diese ausgewählten Gruppen können zusätzliche Vorteile, besondere Einladungen und/oder exklusive Aktionen erhalten.
*Bestimmte Produktkategorien können vom Avolta Prämienprogramm ausgeschlossen sein und dies kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Du kannst direkt in den teilnehmenden Geschäften herausfinden, ob bestimmte Kategorien oder Produkte vom Avolta Prämienprogramm ausgeschlossen sind.
4.2 Lebensmittel- und Getränkerabattprogramm
Für einen begrenzten Zeitraum erhalten Mitglieder aller Mitgliedschaftsstufen einen Rabatt von fünf Prozent (5 %) auf Artikel zum regulären Preis in teilnehmenden Gastronomiebetrieben, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und Ausschlüsse.
4.3 Status-Punkte
Mitglieder können mit dem Avolta Prämienprogramm Status-Punkte sammeln, indem sie berechtigte Käufe in teilnehmenden Geschäften tätigen. Bei einer Stornierung oder Erstattung zurückgegebener Einkäufe werden für diese Käufe keine Punkte gesammelt.
Mitglieder erhalten 5 Status-Punkte pro 1 Euro (oder dem Gegenwert in der Landeswährung), den sie für berechtigte Einkäufe ausgeben. Am Ende eines jeden Mitgliedsjahres verfallen die Status-Punkte und werden nicht auf das folgende Mitgliedsjahr übertragen.
4.4 Partnerprogramme
Alle Mitglieder können an bestimmten Programmen von Drittanbietern teilnehmen, die Prämien- oder Treueprogramme anbieten, z. B. Hotels und Fluggesellschaften, die in einer Geschäftsbeziehung mit dem Avolta Prämienprogramm stehen (Partnerprogramme). Partnerprogramme stehen auf den Kanälen von Avolta zur Verfügung und unterliegen diesen Programmregeln und den zutreffenden Bedingungen des Partnerprogramms.
4.5 Kein Barwert
Die Leistungen für Avolta Prämienprogramm-Mitglieder dürfen nicht gegen Bargeld eingelöst werden.
4.6 Kein Verkauf oder Übertragung
Außer ausdrücklich in den Programmregeln erlaubt, dürfen Leistungen für Mitglieder nicht verkauft, getauscht oder übertragen werden (außer durch Avolta oder seine Vertreter). Jeder Versuch der Übertragung, des Verkaufs oder des Tausches ist ungültig und wird beschlagnahmt. Avolta und seine Partner können sich weigern, Leistungen für Mitglieder anzuerkennen, wenn Avolta der Ansicht ist, dass diese übertragen, verkauft oder getauscht wurden.
4.7 Leistungen vorbehaltlich Verfügbarkeit und Änderung
Alle Leistungen, Angebote, Auszeichnungen, Preise und Services des Avolta Prämienprogramms sind von der Verfügbarkeit abhängig und können jederzeit ohne Vorankündigung von Avolta geändert werden.
4.8 Anspruchsberechtigung auf Leistungen
Indem du Leistungen, Einrichtungen, Angebote, Auszeichnungen, Preise und Services des Avolta Prämienprogramms akzeptierst, bestätigst du, dass du dafür verantwortlich bist, festzustellen, ob du berechtigt bist, solche Leistungen, Einrichtungen, Angebote, Auszeichnungen, Preise und Services des Avolta Prämienprogramms gemäß den geltenden Gesetzen, Geschenk- und Anreizrichtlinien zu erhalten, und dass du berechtigt bist, diese zu erhalten. Du musst Avolta unverzüglich informieren, wenn du:
(i) zu keiner Zeit berechtigt bist, die Leistungen, Einrichtungen, Angebote, Auszeichnungen, Preise und Services des Avolta Prämienprogramms in Anspruch zu nehmen, oder
(ii) deinem Mitgliedskonto Leistungen gutgeschrieben wurden, die du nicht gesammelt hast oder nicht berechtigt bist, zu sammeln.
5. Kommunikation mit den Mitgliedern
5.1. Mitteilung über Änderungen der Programmregeln
Von Zeit zu Zeit können alle Mitglieder, egal ob sie sich für oder gegen den Erhalt von Werbemitteilungen entschieden haben, Mitteilungen von Avolta an ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (z. B. per SMS oder WhatsApp) erhalten, die in ihrem Konto angegeben ist, um über wichtige Aktualisierungen oder Veränderungen in diesen Programmregeln informiert zu werden.
5.2. Werbemitteilungen
Mitglieder können von Avolta an ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (z. B. per SMS oder WhatsApp), die sie in ihrem Konto angegeben haben, Mitteilungen über Angebote, Aktionen, Preise oder sonstige Mitteilungen dieser Art erhalten, sofern sie bei der Anmeldung zum Avolta Prämienprogramm dem Erhalt solcher Informationen zustimmen. Mitglieder können ihre Zustimmung zum Erhalt solcher Informationen jederzeit widerrufen, indem sie ihre Einstellungen ändern, indem sie sich auf ihrem Desktop in ihr Konto auf der Avolta Prämienprogramm-Website einloggen und ihre Präferenzen über den Link unten auf ihrer Profilseite oder über den Link in der Fußzeile unserer E-Mail-Mitteilungen ändern.
6. Löschung oder Aussetzung von Mitgliedskonten
6.1. Löschung durch das Mitglied
Du kannst deine Mitgliedschaft bei dem Avolta Prämienprogramm jederzeit löschen, indem du entweder (i) ein schriftliches Kündigungsschreiben per E-Mail an clientservice@avolta.net schickst, mit deiner E-Mail-Adresse die du für die Erstellung deines Kontos angegeben hast sowie mit deiner Mitgliedsnummer. Du wirst eine Bestätigungs-E-Mail erhalten, sobald deine Anfrage eingegangen ist und bearbeitet wurde; oder (ii) indem du in der mobilen App des Avolta Prämienprogramms auf „Konto löschen“ unter der Schaltfläche Einstellungen, die sich unter der Schaltfläche Konto unten in deinem Konto befindet, klickst.
6.2. Löschung oder Aussetzung durch Avolta
Avolta kann die Leistungen eines Mitglieds, die Leistungen des Avolta Prämienprogramms oder ein Mitgliedskonto jederzeit und mit sofortiger Wirkung, ohne schriftliche Benachrichtigung, aus beliebigem Grund und nach eigenem Ermessen löschen, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, wenn Avolta der Ansicht ist, dass ein Mitglied:
(a) in einer Weise gehandelt hat, die mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen unvereinbar ist;
(b) Einkäufe in Avolta Geschäften nicht bezahlt hat;
(c) in unangemessener, betrügerischer, missbräuchlicher oder feindseliger Weise gehandelt hat;
(d) gegen diese Programmregeln oder die Nutzungsbedingungen der Website verstoßen hat;
(e) ein Fehlverhalten in Verbindung mit dem Avolta Prämienprogramm begangen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Leistungen für Mitglieder des Avolta Prämienprogramms.
6.3. Rechtliche Schritte
Nichts, was in diesen Programmregeln enthalten ist, schränkt Avolta in der Ausübung gesetzlicher Reche oder Rechtsmittel ein.
7. Wirkung der Kündigung der Mitgliedschaft
Das Avolta Prämienprogramm und andere Leistungen und Services, die damit in Verbindung stehen, sind alleiniges Eigentum von Avolta und nicht Eigentum der Mitglieder. Bei der Kündigung der Mitgliedschaft bei dem Avolta Prämienprogramm aus beliebigem Grund, verfallen alle Leistungen und Services und das Mitglied wird nicht mehr an dem Avolta Prämienprogramm teilnehmen können. Die Leistungen und Services des Avolta Prämienprogramms besitzen keinen Barwert und Avolta wird für verfallene oder unbenutzte Leistungen keine Entschädigung oder Barzahlung leisten.
Wenn Avolta ein Mitgliedskonto aus beliebigem Grund löscht, kann das Mitglied keinen neuen Antrag auf Mitgliedschaft bei dem Avolta Prämienprogramm stellen, außer unter sehr eingeschränkten Umständen nach dem eigenen Ermessen von Avolta. Jedes nicht autorisierte Konto, das nach der Kündigung auf den Namen des Mitglieds eröffnet wurde, sowie alle Leistungen und Dienste, die auf diesem Konto erworben wurden, verfallen bei Feststellung.
8. Sonstige Anmeldebedingungen
8.1. Änderung des Programms
Sofern dies nicht ausdrücklich durch geltende Gesetze verboten oder eingeschränkt ist, hat Avolta das Recht, die Programmregeln mit oder ohne Vorankündigung zu ändern, einzuschränken, zu modifizieren oder aufzuheben, obwohl solche Änderungen den Wert der Leistungen der Mitglieder beeinträchtigen können.
8.2. Die Überprüfung von Mitgliedskonten
Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang behält sich Avolta das Recht vor, die Konten aller Mitglieder jederzeit und ohne Vorankündigung auf die Einhaltung der Programmregeln zu überprüfen.
8.3. Berichtigung von Leistungen
Avolta kann jederzeit nach eigenem Ermessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen ein Mitglied nicht berechtigt war, eine bestimmte Leistung gemäß diesen Programmregeln zu erhalten) Leistungen berichtigen, die einem Mitgliedskonto gutgeschrieben wurden. Avolta behält sich außerdem das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede Transaktion zu verhindern oder zu stornieren, bei der das Prämienprogramm den Verdacht auf betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Transaktion hat.
9. Keine Garantien oder Zusicherungen, weder ausdrücklich noch implizit
Avolta gibt keine Garantien oder Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf Art, Qualität oder Eignung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Avolta Prämienprogramms oder von teilnehmenden Geschäften angeboten werden. Avolta lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für implizite Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
10. Nicht verantwortlich für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen
Avolta ist nicht verantwortlich für:
(a) Verlust, Fehlleitung oder verspäteten Erhalt von Mitgliedsanträgen, Korrespondenz, Mitgliedsleistungen;
(b) Diebstahl oder unbefugte Einlösung von Leistungen für Mitglieder;
(c) Handlungen oder Unterlassungen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das teilnehmende Geschäft); oder
(d) Fehler, die in Verbindung mit dem Avolta Prämienprogramm veröffentlicht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, typografische Fehler, Fehler in der Beschreibung, Fehler bezüglich teilnehmenden Geschäften und Avolta Prämienprogramm-Partner sowie Fehler bei der Gutschrift oder Abbuchung von Leistungen von Mitgliedskonten. Avolta behält sich das Recht vor, jegliche Fehler ohne Vorankündigung zu korrigieren.
11. Steuern
Die Leistungen für Mitglieder können der Einkommenssteuer oder anderen Steuern unterliegen. Das Mitglied ist für die Bezahlung dieser Steuern und für die Offenlegung der entsprechenden Daten gegenüber Dritten verantwortlich. Avolta übernimmt keine Haftung für Steuerpflicht, Zölle oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit den Leistungen für Mitglieder.
12. Auslegung der Programmregeln
<>Alle Auslegungen dieser Programmregeln hinsichtlich der Mitgliedschaft liegen im eigenen Ermessen von Avolta, und die Entscheidungen von Avolta sind endgültig. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version und einer übersetzten Version dieser Programmregeln ist die englische Version maßgeblich.
13. Markenzeichen
Avolta und teilnehmende Geschäfte sind die alleinigen und exklusiven Besitzer oder Lizenznehmer der Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos und urheberrechtlich geschützten oder urheberrechtsfähigen Materialien von Dufry International, AG, ihren Tochtergesellschaften und den teilnehmenden Geschäften. Mitglieder dürfen niemals direkt oder indirekt in diese Marken eingreifen, die anfechten, anmelden oder das Eigentum an ihnen beanspruchen, egal wo auf der Welt.
14. Verzicht
Der Verzicht von Avolta auf einen Verstoß gegen diese Programmregeln durch ein Mitglied stellt keinen Verzicht auf einen anderen früheren oder späteren Verstoß gegen diese Programmregeln dar. Das Versäumnis von Avolta, auf die strikte Einhaltung dieser Programmregeln durch ein Mitglied zu bestehen, gilt nicht als Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel, die Avolta gegenüber diesem oder einem anderen Mitglied hat. Avolta kann nach eigenem Ermessen auf die Einhaltung dieser Programmregeln verzichten und kann von Zeit zu Zeit Werbeaktionen durchführen, die ausgewählten Mitgliedern erweiterte Vorteile bieten.
15. Haftungsbeschränkung
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DUFRY INTERNATIONAL, AG., IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, FRANCHISEGEBER/FRANCHISENEHMER ODER LIZENZGEBER/LIZENZNEHMER, JEDES TEILNEHMENDE GESCHÄFT UND JEDER SEINER GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER UND VERTRETER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, STRAFENDE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, OB AUF DER GRUNDLAGE EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE AUS DEM AVOLTA PRÄMIENPROGRAMM, DIESEN PROGRAMMREGELN ODER DEM BETRIEB DES AVOLTA PRÄMIENPROGRAMMS DURCH AVOLTA ENTSTEHEN ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT VERBUNDEN SIND.
16. Wahl des Rechts und des Gerichtsstands
Jegliche Streitigkeiten, die sich aus dem Avolta Prämienprogramm oder diesen Programmregeln ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden individuell und ohne Sammelklagen behandelt und unterliegen den Gesetzen der Schweiz, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsnormen. Die ausschließliche Zuständigkeit für alle Ansprüche oder Klagen, die sich aus dem Avolta Prämienprogramm oder den Programmregeln ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, liegt bei den Gerichten in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
17. Gesetzliche Regelung
Die Mitgliedschaft im Avolta Prämienprogramm und die Mitgliedervorteile unterliegen allen geltenden lokalen Gesetzen und Vorschriften. Die Mitgliedschaft im Avolta Prämienprogramm und die Leistungen für Mitglieder werden in gutem Glauben angeboten; sie sind jedoch möglicherweise nicht verfügbar, wenn sie durch geltende Gesetze oder Vorschriften in einer Gerichtsbarkeit, in der ein Mitglied wohnt oder in der sich ein teilnehmendes Geschäft befindet, verboten oder eingeschränkt sind. Wird ein Teil unserer Programmregeln für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden, so gilt dieser Teil in der betreffenden Rechtsordnung als aus den Programmregeln gestrichen und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft.
18. Gesamte Vereinbarung
Die Programmregeln stellen gemeinsam mit allen anderen Bedingungen, Regeln oder Vorschriften, die hierin enthalten sind oder auf die hierin Bezug genommen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen Avolta und den Mitgliedern in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren Absprachen oder Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) in Bezug auf den Gegenstand und können nur schriftlich oder durch Veröffentlichung solcher Änderungen auf der Website oder der App des Avolta Prämienprogramms ergänzt oder geändert werden.